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BVerwG, 27.10.1971 - VIII C 160.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Widerruf eines angefochtenen Einberufungsbescheides (Berlin-Fall) - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 07.02.1968 - 1 K 126/67
- BVerwG, 07.10.1970 - VIII B 45.68
- BVerwG, 27.10.1971 - VIII C 160.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67
Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1971 - VIII C 160.70
Die Durchführung des Revisionsverfahrens hätte voraussichtlich die Beantwortung der folgenden, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 123; 28, 193) noch nicht abschließend geklärten und darum grundsätzlichen Rechtsfrage erfordert: Werden der ständige Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes (§ 1 des Wehrpflichtgesetzes, nunmehr geltend in der Fassung vom 28. September 1969 [BGBl. I S. 1773]) und der Fortbestand der Wehrpflicht dadurch berührt, daß zwar außerhalb dieses Bereiches kein ständiger Aufenthalt begründet wird, dieser Bereich jedoch seit Jahren mit der Absicht verlassen ist, dorthin nicht zurückzukehren?. - BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 77.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.10.1971 - VIII C 160.70
Die Durchführung des Revisionsverfahrens hätte voraussichtlich die Beantwortung der folgenden, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 123; 28, 193) noch nicht abschließend geklärten und darum grundsätzlichen Rechtsfrage erfordert: Werden der ständige Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes (§ 1 des Wehrpflichtgesetzes, nunmehr geltend in der Fassung vom 28. September 1969 [BGBl. I S. 1773]) und der Fortbestand der Wehrpflicht dadurch berührt, daß zwar außerhalb dieses Bereiches kein ständiger Aufenthalt begründet wird, dieser Bereich jedoch seit Jahren mit der Absicht verlassen ist, dorthin nicht zurückzukehren?.